Vom Kuratorium der Reken-Stiftung wurde im Jahr 2024 einstimmig beschlossen, die finanzielle Begleitung des Nachwuchses weiter aufzustocken und je teilnehmendem Kind Zuschüsse zu den vom Kreisjugendamt zuvor genehmigten Ferienfreizeiten innerhalb und außerhalb der Ferien für 2 bis maximal 21 Tage zu leisten.
Die vom Kreis Borken für Rekener Ferienfreizeiten an die antragstellenden Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe wie zum Beispiel an Kirchen und Vereine gezahlte Förderung, die in die Basiskosten für die Ausflüge geflossen sind, wurde seit 2024 durch die Reken-Stiftung zunächst für 3 Jahre um 2 Euro je Kind und Nacht aus dem Sozialfonds erhöht. Nach Vorlage des vom Kreis befürworteten Zuschuss-Antrages erhalten die Veranstalter diese zusätzliche Leistung und erfreulicherweise legt die Volksbank in der Hohen Mark noch einmal 2 Euro je Kind oder Jugendlichem (6 bis 21. bzw. 27 Jahre) drauf.
Da diese Förderung sehr vielen Kindern und Jugendlichen zugutekommt, fasste das Kuratorium der Reken-Stiftung den Folgebeschluss, die Förderung für die folgenden Jahre (2027 – 2029) auszuweiten.

